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© KulturPass für Jugendliche

Bunte Grafik eines Handy-Bildschirms auf dem "Kulturpass" steht, ein Auge zu sehen ist, drumherum fliegen ein offenes Buch ein Bild, eine Gutarre und Noten

Dauerausstellung © Jüdisches Museum Frankfurt, Foto: Norbert Miguletz

Zwei Menschen sitzen vor einer Medientafel im Jüdischen Museum Frankfurt

MOMEM VR © Kristof Lemp

Besucherin, die VR-Brille mit der Aufschrift "MUSIC" aufsetzt, in der Ausstellung im MOMEM

© Bibelhaus Erlebnis Museum, Foto: Ralf Baumgarten

Besucherin zeigt auf Steinobjekt in Vitrine im Bibelhaus Erlebnis Museum

Workshop Emily Schiffer © Fotografie Forum Frankfurt, Foto: Sandra Schildwächter

Zwei Frauen sprechen vor einer Wand mit angeheften Fotos und Notizen im Fotografie Forum

Besucher © Städel Museum, Foto: Ulrich Mattner

Zwei Besucher sitzen vor einem Gemälde von Claude Monet ("Das Mittagessen") im Städel Museum

KulturPass für Jugendliche

Hier finden Sie Informationen zum bundesweiten KulturPass



 Wer kann KulturPass beantragen:

  • Der KulturPass richtet sich an:

  •  alle Jugendlichen, die 2023 18 Jahre alt werden (Jahrgang 2005)
  • mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von ihrer Nationalität im Besitz entweder eines elektronischen Personalausweises mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige), einer eID-Karte (für EU Bürger:innen) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) (für Nicht-EU-Bürger:innen mit Wohnsitz in Deutschland)


Wer kann sich wie als Kulturanbietender registrieren:

  • Ab dem 17. Mai 2023 können sich die Kulturanbietenden auf der Web-Plattform Für Anbietende: kulturpass.de registrieren und einen Webshop mit ihren Angeboten anlegen.

  • Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.

  • Diese erstellen dann auf der Plattform einen Account, der wie ein Webshop funktioniert. Dort können Produkte manuell, per CSV-Datei oder per API eingepflegt werden, die dann in der KulturPass-App reservierbar sind.

  • Über das System werden diese informiert, wenn ein Angebot reserviert wurde, und können es zur Abholung bereitstellen.

  • Nach der Abholung wird der Preis für das Angebot in einem Turnus von bis zu drei Wochen automatisch erstattet.


Wie ist die Budget-Verwaltung geregelt:

  • Die Nutzer:innen erhalten ein virtuelles Budget von 200 Euro, das sie innerhalb von zwei Jahren über eine mobile App - die KulturPass-App - einsetzen können. Das Budget kann über die KulturPass-Website oder App für beispielsweise Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern, Platten und Musikinstrumenten eingelöst werden. Das Ticket oder den ausgewählten Artikel bekommen die Nutzer:innen vor Ort bei den Kulturanbietenden oder digital.

  • Im Kulturpass können sowohl konkrete Angebote als auch Wertcodes angeboten werden. Es gibt zwei unterschiedliche Wertcodetypen: den Einlöse- und den Anbieter-Code. Beide sind an einen Geld-Betrag und nicht an einen konkreten Artikel gebunden.

  • Einlöse-Code: lässt sich vor Ort bei dem/der Anbietenden in ein konkretes Produkt oder Ticket umwandeln. Er bezieht sich auf ein Angebot mit Maximal-Preis; der tatsächliche Wert wird erst vor Ort ermittelt, der Restbetrag ist durch den/die Anbietende*n über den Shop zu erstatten. Der Einlöse-Code soll nach 10 Tagen verfallen.

  • Anbieter-Code: richtetet sich hauptsächlich an den Verkauf von digitalen Tickets für Veranstaltungen, da er sich nur digital einlösen lässt. Für den Anbieter-Code muss der/die Anbietende einen Code generieren, der auf dessen/deren Plattform eingelöst werden kann. Der Anbieter-Code bezieht sich auf ein Angebot mit Maximal-Preis; der tatsächliche Wert wird bei Einlösung ermittelt. Ein evtl. Restbetrag ist durch den/die Anbietende über den digitalen Marktplatz zu erstatten. Der Anbieter-Code soll nach 48 Stunden verfallen.

Mehr Informationen: https://www.kulturpass.de