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© KulturPass für Jugendliche

Bunte Grafik eines Handy-Bildschirms auf dem "Kulturpass" steht, ein Auge zu sehen ist, drumherum fliegen ein offenes Buch ein Bild, eine Gutarre und Noten

KulturPass für Jugendliche

Hier finden Sie Informationen zum bundesweiten KulturPass



 Wer kann KulturPass beantragen:

  • Der KulturPass richtet sich an:

  •  alle Jugendlichen, die 2024 18 Jahre alt geworden sind (Jahrgang 2006) und kann bis Ende 2025 eingelöst werden
  • mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von ihrer Nationalität im Besitz entweder eines elektronischen Personalausweises mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige), einer eID-Karte (für EU Bürger:innen) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) (für Nicht-EU-Bürger:innen mit Wohnsitz in Deutschland)


Wer kann sich wie als Kulturanbietender registrieren:

  • Seit dem 17. Mai 2023 können sich die Kulturanbietenden auf der Web-Plattform Für Anbietende: kulturpass.de registrieren und einen Webshop mit ihren Angeboten anlegen.

  • Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.

  • Diese erstellen dann auf der Plattform einen Account, der wie ein Webshop funktioniert. Dort können Produkte manuell, per CSV-Datei oder per API eingepflegt werden, die dann in der KulturPass-App reservierbar sind.

  • Über das System werden diese informiert, wenn ein Angebot reserviert wurde, und können es zur Abholung bereitstellen.

  • Nach der Abholung wird der Preis für das Angebot in einem Turnus von bis zu drei Wochen automatisch erstattet.


Wie ist die Budget-Verwaltung geregelt:

  • Die Nutzer:innen erhalten ein virtuelles Budget von 100 Euro, das sie innerhalb von zwei Jahren über eine mobile App - die KulturPass-App - einsetzen können. Das Budget kann über die KulturPass-Website oder App für beispielsweise Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern, Platten und Musikinstrumenten eingelöst werden. Das Ticket oder den ausgewählten Artikel bekommen die Nutzer:innen vor Ort bei den Kulturanbietenden oder digital.

  • Im Kulturpass können sowohl konkrete Angebote als auch Wertcodes angeboten werden. Es gibt zwei unterschiedliche Wertcodetypen: den Einlöse- und den Anbieter-Code. Beide sind an einen Geld-Betrag und nicht an einen konkreten Artikel gebunden.

  • Einlöse-Code: lässt sich vor Ort bei dem/der Anbietenden in ein konkretes Produkt oder Ticket umwandeln. Er bezieht sich auf ein Angebot mit Maximal-Preis; der tatsächliche Wert wird erst vor Ort ermittelt, der Restbetrag ist durch den/die Anbietende*n über den Shop zu erstatten. Der Einlöse-Code soll nach 10 Tagen verfallen.

  • Anbieter-Code: richtetet sich hauptsächlich an den Verkauf von digitalen Tickets für Veranstaltungen, da er sich nur digital einlösen lässt. Für den Anbieter-Code muss der/die Anbietende einen Code generieren, der auf dessen/deren Plattform eingelöst werden kann. Der Anbieter-Code bezieht sich auf ein Angebot mit Maximal-Preis; der tatsächliche Wert wird bei Einlösung ermittelt. Ein evtl. Restbetrag ist durch den/die Anbietende über den digitalen Marktplatz zu erstatten. Der Anbieter-Code soll nach 48 Stunden verfallen.

Mehr Informationen: https://www.kulturpass.de