Hier finden Sie Informationen zum bundesweiten KulturPass
Wer kann KulturPass beantragen:
- Der KulturPass richtet sich an:
- alle Jugendlichen, die 2023 18 Jahre alt werden (Jahrgang 2005)
- mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von ihrer Nationalität im Besitz entweder eines elektronischen Personalausweises mit Online-Ausweis-Funktion (für deutsche Staatsangehörige), einer eID-Karte (für EU Bürger:innen) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) (für Nicht-EU-Bürger:innen mit Wohnsitz in Deutschland)
Wer kann sich wie als Kulturanbietender registrieren:
- Ab dem 17. Mai 2023 können sich die Kulturanbietenden auf der Web-Plattform Für Anbietende: kulturpass.de registrieren und einen Webshop mit ihren Angeboten anlegen.
- Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.
- Diese erstellen dann auf der Plattform einen Account, der wie ein Webshop funktioniert. Dort können Produkte manuell, per CSV-Datei oder per API eingepflegt werden, die dann in der KulturPass-App reservierbar sind.
- Über das System werden diese informiert, wenn ein Angebot reserviert wurde, und können es zur Abholung bereitstellen.
- Nach der Abholung wird der Preis für das Angebot in einem Turnus von bis zu drei Wochen automatisch erstattet.
Wie ist die Budget-Verwaltung geregelt:
- Die Nutzer:innen erhalten ein virtuelles Budget von 200 Euro, das sie innerhalb von zwei Jahren über eine mobile App - die KulturPass-App - einsetzen können. Das Budget kann über die KulturPass-Website oder App für beispielsweise Konzerte, Kino-, Museums- und Theaterbesuche oder für den Kauf von Büchern, Platten und Musikinstrumenten eingelöst werden. Das Ticket oder den ausgewählten Artikel bekommen die Nutzer:innen vor Ort bei den Kulturanbietenden oder digital.
- Im Kulturpass können sowohl konkrete Angebote als auch Wertcodes angeboten werden. Es gibt zwei unterschiedliche Wertcodetypen: den Einlöse- und den Anbieter-Code. Beide sind an einen Geld-Betrag und nicht an einen konkreten Artikel gebunden.
- Einlöse-Code: lässt sich vor Ort bei dem/der Anbietenden in ein konkretes Produkt oder Ticket umwandeln. Er bezieht sich auf ein Angebot mit Maximal-Preis; der tatsächliche Wert wird erst vor Ort ermittelt, der Restbetrag ist durch den/die Anbietende*n über den Shop zu erstatten. Der Einlöse-Code soll nach 10 Tagen verfallen.
- Anbieter-Code: richtetet sich hauptsächlich an den Verkauf von digitalen Tickets für Veranstaltungen, da er sich nur digital einlösen lässt. Für den Anbieter-Code muss der/die Anbietende einen Code generieren, der auf dessen/deren Plattform eingelöst werden kann. Der Anbieter-Code bezieht sich auf ein Angebot mit Maximal-Preis; der tatsächliche Wert wird bei Einlösung ermittelt. Ein evtl. Restbetrag ist durch den/die Anbietende über den digitalen Marktplatz zu erstatten. Der Anbieter-Code soll nach 48 Stunden verfallen.
Mehr Informationen: https://www.kulturpass.de