3G in Museen und Kultureinrichtungen
In allen Museen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main gilt ab Freitag, 4. März, die 3G-Regelung. Für den Einlass in die Innenräume ist ab diesem Zeitpunkt ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis, ein Antigen-Testnachweis von einem offiziellen Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden), ein PCR-Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) oder das Testheft bei Schülerinnen und Schülern erforderlich.
Die 3G-Regelung gilt ebenso flächendeckend für alle Kulturveranstaltungen in Frankfurt. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 TeilnehmerInnen ist jedoch ein 2 G-Plus Nachweis erforderlich.
04.03.2022
Dezernat Kultur und Wissenschaft
Pressesprecherin und Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit
Hanna Immich
Brückenstraße 3-7
60594 Frankfurt am Main