Städtische Kultureinrichtungen können ab 7. Juni wieder Führungen anbieten
Nachdem die Frankfurter Museen und Ausstellungshäuser seit dem 24. Mai ihre Türen sukzessive für Besucherinnen und Besucher geöffnet haben, können voraussichtlich ab dem 7. Juni nun auch wieder Veranstaltungen, Führungen und weitere Vermittlungsangebote in den Innenräumen stattfinden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Inzidenzwert in Frankfurt bis einschließlich Sonntag, 6. Juni, und damit den vierzehnten Tag in Folge unter 100 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern liegt. In diesem Fall tritt Stufe 2 der Hessischen Landesverordnung in Kraft.
„Ich freue mich, dass die aktuellen Inzidenzwerte weitere Öffnungsschritte zulassen. Endlich können unsere Museen und das Institut für Stadtgeschichte mit Führungen, Workshops und Vorträgen wieder in die direkte Vermittlungsarbeit einsteigen. Was in den vergangenen Monaten digital angeboten wurde, findet nun wieder vor Ort statt,“ erklärt Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig. „Unter strenger Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden unsere Häuser weiter für einen sicheren Aufenthalt ihrer Besucherinnen und Besucher sorgen. Gemeinsam müssen wir darauf achten, dass uns die wiedergewonnenen Handlungsspielräume erhalten bleiben.“
Mit Erreichen der Stufe 2 sind in den Frankfurter Museen und dem Institut für Stadtgeschichte höchstens eine Person je angefangener 10 Quadratmeter innerhalb jeden Raumes zugelassen. Eine Terminbuchung und namentliche Anmeldung ist weiterhin erforderlich. In den Häusern gilt zudem bis auf weiteres die Pflicht, eine medizinische Schutzmaske (OP-Maske oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen.
Veranstaltungen, Führungen und weitere Vermittlungsangebote in geschlossenen Räumen können mit einem Negativnachweis nach § 1b CoKoBeV gebucht und besucht werden. Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen dabei zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung von Infektionen erfasst werden.
Die Teilnehmerzahl darf in geschlossenen Räumen 100 nicht übersteigen. Im Freien dürfen bis zu 200 Personen teilnehmen.
Gruppenanmeldungen sind möglich für zwei Haushalte oder höchstens zehn Personen – vollständig geimpfte oder genesene Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung nicht eingerechnet.
Die bereits eingeführten Hygienekonzepte in den Museen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher und des Personals wie Abstandsregeln, Desinfektion, Innenraumlufthygiene, Niesettikette, Einbahnstraßenregelung, sofern möglich, und weitere Maßnahmen bleiben bestehen. Personen mit grippalen Symptomen oder akut Erkrankte müssen vom Museumsbesuch absehen.
Weitere Informationen zu den Schutz- und Hygienekonzepten der einzelnen Häuser sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden.
04.06.2021
Dezernat Kultur und Wissenschaft
Pressesprecherin und Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit
Jana Kremin
Brückenstraße 3-7
60594 Frankfurt am Main